2.1
MENZER garantiert, dass MENZER Geräte keine Material- oder Fertigungsfehler aufweisen. Sollte ein Fall eintreten, in dem dies nicht so ist, nimmt MENZER im Rahmen der Herstellergarantie eine kostenlose Reparatur bzw. einen kostenlosen Ersatz der defekten Teile oder des gesamten Geräts vor. Weitergehende Ansprüche sind – soweit eine Haftung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – ausgeschlossen.
2.2
Eine Inanspruchnahme von Garantieleistungen verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht.
2.3
Die MENZER Herstellergarantie wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass das Gerät entsprechend der Betriebsanleitung eingesetzt wurde.
2.4
Ein Garantieanspruch erstreckt sich nur auf die bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts, ausgeschlossen sind insbesondere:
- Teile, die einem betriebsbedingten Verschleiß unterliegen - Mängel aufgrund unsachgemäßer Anwendung o. Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
- Demontierte Elektrowerkzeuge
- Schäden durch Überlastung des Elektrowerkzeugs
- Schäden aus der Verwendung von nicht zugelassenen, defekten oder falsch angewendeten Zubehörteilen
- Schäden, die durch das Elektrowerkzeug verursacht werden
- Schäden durch Gewaltanwendung
- Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder ungenügende Wartung oder Instandsetzung seitens des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind
- Beschädigungen durch Fremdeinwirkung bzw. von Fremdkörpern
2.5
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von MENZER-Servicewerkstätten durchgeführt werden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Garantie.
2.6
Für die Durchführung von Reparaturen gelten die Instandsetzungsbedingungen der MENZER GmbH.